Montag, 08. Februar 2021
Für die Anmeldung der zukünftigen Fünftklässler zum Schuljahr 2021/22 gilt in diesem Jahr aufgrund der Pandemielage ein geändertes Aufnahmeverfahren.
Da persönliche Kontakte reduziert werden sollen, wird die Anmeldung in Präsenz im Schulsekretariat ersetzt durch Angebote kontaktfreier Anmeldung und durch eine Erweiterung des Anmeldezeitraums.
Die Anmeldungen finden daher im Zeitraum
vom 8. März bis einschließlich 11. März 2021 (bis 16 Uhr) statt.
Um ein faires Aufnahmeverfahren zu garantieren ist eine verbindliche Anmeldung nur im oben genannten Zeitraum möglich. Anmeldungen können grundsätzlich nur in diesem genannten Zeitraum angenommen und bearbeitet werden.
Für die Aufnahme an unserer Schule spielt es übrigens keine Rolle, an welchem der Anmeldetage die Unterlagen bei uns eingehen.
Die verbindliche Schüleraufnahme kann, wie bisher auch, erst nach der Freigabe durch die Schulverwaltung erfolgen, also im Laufe der dann folgenden Wochen.
Die Anmeldung kann auf folgenden Wegen abgegeben werden:
- per Posteinwurf im verschlossenen Umschlag (großer Briefkasten am Haupteingang in der Neckarstraße)
- per Postsendung
- per E-Mail an
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Senden Sie bitte pdf-Dateien, keine Fotos und reichen Sie parallel dazu die verpflichtenden Dokumente der Grundschulempfehlung (Blatt 3 und 4) im Original ein
- per Fax
- fernmündlich
Bei Fragen und Unklarheiten zur Anmeldung helfen wir gerne telefonisch oder per E-Mail weiter:
Sekretariat: Frau Klein/Frau Welz
0711 3512 2328
Folgende Unterlagen benötigen wir auf den oben beschriebenen Wegen in (einem) verschlossenen Umschlag für die Anmeldung zum Schuljahr 2021/22 bis 11. März 2021 (16 Uhr):
ein Ausdruck der auf dieser Seite eingestellten Formulare für die Schüleranmeldung (Anmeldeformular, Datenschutzinfo und Merkblatt Betroffenenrechte) mit Unterschrift beider Erziehungsberechtigter
Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Familienstammbuch oder einen gültigen Ausweis des Kindes (Kopien)
bei getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht eine schriftliche Einverständniserklärung des jeweils anderen Erziehungsberechtigten
bzw. den schriftlichen Nachweis des alleinigen Sorgerechts
eine Kopie des Impfbuches (Vorder-/Rückseite) bzw. ein Nachweis über Masernschutz (Hinweisblatt Masernschutz)
Blatt 3 und 4 des von der Grundschule ausgestellten Formularsatzes „Anmeldung an der weiterführenden Schule" (Grundschulempfehlung) im Original;
Achtung: die Anmeldung ist erst dann wirksam, wenn diese beiden Dokumente der Schule im Original vorliegen. Sie können Ihr Kind also nur an einer weiterführenden Schule anmelden.
Bei der Anmeldung in der weiterführenden Schule ist die Grundschulempfehlung vorzulegen. Falls die Empfehlung der Grundschule keine Gymnasialempfehlung enthält, kann die Schulleitung die Erziehungsberechtigten zu einem Beratungsgespräch einladen. Dieses Beratungsgespräch kann dann im Nachgang z.B. noch in Präsenz unter Einhaltung der notwendigen Hygienevorschriften oder telefonisch erfolgen.
Für die bilinguale Anmeldung ist außerdem erforderlich:
eine Gymnasialempfehlung der Grundschule (Blatt 3 des Formularsatzes „Anmeldung an der weiterführenden Schule")
eine Kopie der Halbjahresinformation der Klasse 4, insbesondere die Noten in Deutsch und Mathematik
Das bisher erforderliche Gespräch mit Ihrem Kind wird im Moment ausgesetzt. Eventuell kann es zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Sollten wir zur Eignung für den bilingualen Zug Fragen haben, melden wir uns bei Ihnen.